Die ID Austria funktioniert unter höchsten datenschutzrechtlichen Standards, d.h. sie erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ebenso wie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung. Der Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (PDF, 2 MB) steht öffentlich zum Download bereit.
Sie bestimmen, welche Ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Registern (z.B. Zentrales Melde- oder Personenstandsregister) abgefragt sowie an Dritte weitergegeben werden. Unautorisierte Abfragen im ID Austria-System – auch etwaiger unbekannter Anwendungen – werden blockiert. Für die Datenabfrage und -weitergabe ist somit Ihr proaktives Handeln und Ihre Autorisierung erforderlich.
Die ID Austria entspricht laut Bescheinigung durch Spezialistinnen und Spezialisten der EU-Mitgliedsstaaten („eIDAS Kooperationsnetz“) den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene.
Die Stellungnahme des eIDAS Kooperationsnetzes war die Voraussetzung für die förmliche Notifizierung des österreichischen elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) am 28.2.2022.
Die Bekanntmachung erfolgte daraufhin durch die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt (offizielles Veröffentlichungsblatt). Seit Ablauf der Übergangsfrist von maximal 12 Monaten sind die anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria können daher ihre ID Austria auch für Anwendungen in ganz Europa nutzen.